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   VG Freiburg, 01.03.2006 - 4 K 327/06   

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VG Freiburg, 01.03.2006 - 4 K 327/06 (https://dejure.org/2006,31928)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01.03.2006 - 4 K 327/06 (https://dejure.org/2006,31928)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01. März 2006 - 4 K 327/06 (https://dejure.org/2006,31928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf durch Mitteilung des Prüfungsergebnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbestehen einer Prüfung als Grund für die Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei einem Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1985 - 4 S 2442/85

    Entlassungszeitpunkt eines Steuerbeamten auf Widerruf bei wiederholten

    Auszug aus VG Freiburg, 01.03.2006 - 4 K 327/06
    Mit Bekanntgabe der Entscheidung über das endgültige Ergebnis der Prüfung, hier also mit dem Zugang des Schreibens des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung vom 18.11.2005 beim Antragsteller, endet das (zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes) begründete Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes; eines darauf gerichteten Verwaltungsakts bedarf es nicht (Zängl, in: Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD -, Stand: Sept. 2000, Bd. I, K § 32 RdNrn. 55 und 62; Battis, Bundesbeamtengesetz, 5. Aufl. 2004, § 323 RdNr. 7; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, RdNrn. 194 f.; BVerwG, Urt. v. 30.01.1986, ZBR 1986, 295 - zu einer vergleichbaren Regelung im NiedersBG -, v. 15.11.1985, NVwZ 1986, 387 - zu einer früheren Fassung von § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG - und v. 21.03.1974, DÖV 1974, 598 - zu einer vergleichbaren Regelung im BayBG - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.11.1985 - 4 S 2442/85 -, zu einer vergleichbaren Vorschrift im bad.-württ. Landesrecht) .

    Daraus folgt, dass die Erhebung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Mitteilung des Prüfungsergebnisses im Schreiben des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung vom 18.11.2005 keine Bedeutung für die Beendigung des Beamtenverhältnisses hat (BVerwG, Urt. v. 30.01.1986 und v. 15.11.1985, jew. a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.11.1985, a.a.O., m.w.N.; Schnellenbach, a.a.O., RdNr. 195; Zängl, a.a.O., § 32 RdNr. 64 m.w.N.) .

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    Auszug aus VG Freiburg, 01.03.2006 - 4 K 327/06
    Mit Bekanntgabe der Entscheidung über das endgültige Ergebnis der Prüfung, hier also mit dem Zugang des Schreibens des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung vom 18.11.2005 beim Antragsteller, endet das (zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes) begründete Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes; eines darauf gerichteten Verwaltungsakts bedarf es nicht (Zängl, in: Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD -, Stand: Sept. 2000, Bd. I, K § 32 RdNrn. 55 und 62; Battis, Bundesbeamtengesetz, 5. Aufl. 2004, § 323 RdNr. 7; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, RdNrn. 194 f.; BVerwG, Urt. v. 30.01.1986, ZBR 1986, 295 - zu einer vergleichbaren Regelung im NiedersBG -, v. 15.11.1985, NVwZ 1986, 387 - zu einer früheren Fassung von § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG - und v. 21.03.1974, DÖV 1974, 598 - zu einer vergleichbaren Regelung im BayBG - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.11.1985 - 4 S 2442/85 -, zu einer vergleichbaren Vorschrift im bad.-württ. Landesrecht) .
  • BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Freiburg, 01.03.2006 - 4 K 327/06
    Mit Bekanntgabe der Entscheidung über das endgültige Ergebnis der Prüfung, hier also mit dem Zugang des Schreibens des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung vom 18.11.2005 beim Antragsteller, endet das (zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes) begründete Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes; eines darauf gerichteten Verwaltungsakts bedarf es nicht (Zängl, in: Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD -, Stand: Sept. 2000, Bd. I, K § 32 RdNrn. 55 und 62; Battis, Bundesbeamtengesetz, 5. Aufl. 2004, § 323 RdNr. 7; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, RdNrn. 194 f.; BVerwG, Urt. v. 30.01.1986, ZBR 1986, 295 - zu einer vergleichbaren Regelung im NiedersBG -, v. 15.11.1985, NVwZ 1986, 387 - zu einer früheren Fassung von § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG - und v. 21.03.1974, DÖV 1974, 598 - zu einer vergleichbaren Regelung im BayBG - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.11.1985 - 4 S 2442/85 -, zu einer vergleichbaren Vorschrift im bad.-württ. Landesrecht) .
  • VG Freiburg, 04.05.2022 - 1 K 1015/20

    Erfordernis einer Rekonstruktion des Prüfungsgeschehens bei praktisch-mündlicher

    Wird eine negative Prüfungsentscheidung, die zur Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf geführt hat, später aufgehoben, lebt das frühere Beamtenverhältnis daher nicht wieder auf (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, juris, Rn. 10 ff.; VG Freiburg, Beschluss vom 01.03.2006 - 4 K 327/06 -, Rn. 3; v. Roetteken, in: ders./Rothländer, BeamtStG, § 22 Rn. 107; Sauerland, in: BeckOK-Beamtenrecht Bund, § 22 BeamtStG Rn. 35).

    Denn für die (erneute) Prüfungswiederholung ist es nicht stets erforderlich, dass der Betreffende in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen wird (vgl. nur VG Freiburg, Beschluss vom 01.03.2006 - 4 K 327/06 -, Rn. 3 m.w.N.).

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